Darum geht die Debatte


Was sind das für Menschen welche stundenlang rumsitzen und an neuen Verboten und Geboten für "den Pöbel" feilen und sich im wohlig warmen juristischen Schlupfloch der Immunität wähnen (dort wo einem Gesetze und Verbote höchstens wie eine frische Brise am Hintern vorbeiziehen)?

Um kurz unser Allgemeinwissen aufzufrischen hier ein kleiner Auszug zum Thema Immunität von Amtsträgern frisch gezapft von eda.admin.ch:

(…) Im Unterschied zur Strafverfolgung herrscht bei der Immunität von Staatsoberhäuptern bei zivilrechtlichen Vergehen weniger Einigkeit. Ein Teil der Rechtslehre vertritt, dass Staatsoberhäupter sowohl in Bezug auf offizielle Handlungen als auch in Bezug auf private Handlungen Immunität von der Zivilgerichtsbarkeit geniessen. Andere sind der Ansicht, dass sich die Immunität nur auf offizielle Handlungen, nicht aber auf private bezieht. (…)

Ich persönlich plädiere dafür, dass diese wenige Einigkeit in eine absolute Einigkeit mutiert wird: Schluss mit zivilgerichtlicher Immunität: Schluss mit Grauzonen! Wer die Gesetze durchsetzt und unterzeichnet sollte sowohl beruflich als auch privat in der Lage dazu sein, sich daran zu halten. Wenn man von Amtswegen dazu genötigt ist, das Gesetz zu verletzen, dann ist entweder die Ausführung des Amtes oder das Gesetz fehlerhaft; unabhängig ob es sich um Raumpfleger, Polizisten oder Politiker handelt.

Im Augenblick wird bei Zwischenfällen von der Grossen Kammer entschieden, ob die betreffende Person in den Genuss der Immunität kommt (Fallbeispiel http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/aktuell/keine_immunitaet_fuer_nationalrat_schlueer_1.560491.html). Ich finde das ist ein unnötiges Prozedere welches sowohl in horrendem Masse deren Zeit als auch bzw. dadurch unsere Gelder verschlingt.


Debatte http://immunitaet.politnetz.ch
Geschrieben 2. August 14:54, Mé La - PPS
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Man stelle sich mal eine Politik vor, das dauernd aus irgendwelchen Verfahren gegen jemanden besteht - das würde das Politisieren nur abschwächen und daran hindern, "produktiv" zu sein.
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Was dabei aber ganz wichtig sein muss, ist, dass bei einer Anschuldigung diese vom Parlament und oder Gerichten sehr genau angeschaut wird, um bei einer Bestätigung der Klage die Immunität aufzuheben. So weit mir bekannt ist, besteht diese Möglichkeit in der Schweiz.
Die Immunität ist also keine absolute.
3 Kommentare
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Wieso denn so wenig Vertrauen in unser Rechtssystem? "Gezinkte Anklagen" würden doch mit Sicherheit einer Untersuchung nicht standhalten können, und im Zweifel spricht man ohnehin für den Angeklagten...
Mé La - PPS 3. August 2009 Verstoss melden
Mit unserem Parteiensystem sind Anschuldigungen zum Glück eher selten, trotzdem braucht es eine gewisse Immunität für die Volksvertreter. Nur so werden Anschuldigungen durch die Untersuchungskommission gründlich geprüft und gegebenfalls bestätigt oder abgelehnt.
Christian Vogt - BDP 3. August 2009 Verstoss melden
Die Immunität wurde zu einer Zeit eingeführt, als Gerichte in Teilen Europas alles andere als unabhängig waren (39-45).
Die Immunität als Schutz erst dann einführen zu wollen, wenn die Gerichte wieder nicht mehr unabhängig sein sollten, wäre dann zu spät.


Christof Litz 5. August 2009 Verstoss melden
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